Eigenmietwerte werden "bloss" in 143 bernischen Gemeinden erhöht.
212 Gemeinden bleiben unverändert.
Im folgenden Link kann jeder Eigentümer prüfen, ob seine Gemeinde dabei ist:
http://www.fin.be.ch/fin/de/index/steuern/steuererklaerung/eigenmietwert/anpassung_mietwert.html
Glücklich, wer in einer der 212 Gemeinden wohnt, in denen die Mietwerte nicht angepasst wurden.
Wer hingegen im Juni 2015 Post vom Fiskus mit dem neuen Mietwert erhalten hat, wird selber nachprüfen müssen, um wieviel der neue Wert gestiegen ist. Nach Auffassung der Steuerverwaltung sind die bisherigen Eigenmietwerte teils viel zu tief – die Statistik, die das beweisen soll, will sie freilich nicht herausgeben. Das hinterlässt einen ziemlich schalen Geschmack. Die Abwehrmittel gegen die neuen Mietwerte sind leider sehr beschränkt. Die Rechtsprechung schützt auch Werte, die deutlich über dem Zielwert von 60% bzw. 70% liegen. Wehren kann man sich zudem erst mit einer Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung.
Das untenstehende Merkblatt gibt Ihnen weitere Informationen zum Vorgehen:
http://www.hev-thun.ch/fileadmin/sektionen/hev-be/VS_pict/MB_Eigenmietwerte_2016_sig.pdf
Quelle
HEV Kanton Bern: http://www.hev-be.ch/home/aktuell/
HEV Region Thun: http://www.hev-thun.ch/home/aktuell/
"Sie können auch die Broschüre
„Die Berechnung des amtlichen Wertes von bernischen Liegenschaften im Kanton Bern" zum Preis von Fr. 9.- (Nichtmitglieder Fr. 12.-) beziehen.
In dieser Broschüre finden Sie auch die Adressen der Experten (alles ehemalige Schätzer der Steuerverwaltung) welche Ihnen eine erste Kurzbeurteilung kostengünstig erstellen.